AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeine Bestimmungen
- Das Seaside Festival ist eine Veranstaltung der Seaside Festival AG, im Folgenden «Veranstalterin» genannt.
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Festivalbesucher und übrige Vertragspartner der Veranstalterin.
- Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer mit eingeschlossen.
- Das Festival findet bei jeder Witterung im Freien statt.
- Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
- Für Festivalbesuchender gelten die für die jeweilige Kategorie auf der Website der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten.
- Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln und anderen Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
- Gestattet sind Rucksäcke, kleine Parfümflaschen und Kinderschoppen aus Glas.
- Pro Person dürfen maximal 0.5 Liter PET oder 1 Liter im Getränkekarton ins Festivalgelände genommen werden. Die kompletten Einlassregeln sind auf der Website ersichtlich.
- Es wird keine Aufbewahrung für verbotene Gegenstände angeboten. Für hinterlegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Die Veranstalterin setzt auf dem Festivalgelände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern- und Dienstleistungen auf ein bargeldloses Zahlungssystem. Für die bargeldlose Abwicklung am Seaside Festival gelten separate Bedingungen.
- Mit dem Erwerb eines Festivaltickets akzeptiert der Käufer bzw. der Eintrittskarteninhaber die AGB der Veranstalterin. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden AGB einen akzeptierten Vertragsbestandteil. Den vorliegenden AGB widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden von der Veranstalterin nicht akzeptiert.
- Der Besuch des Seaside Festival 2025 ist für Kinder mit Jahrgang 2015 und jünger – in Begleitung einer erwachsenen Person – kostenlos. Es finden Ausweiskontrollen statt.
2 Programm
2.1 Musikprogramm
- Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
- Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
2.2 Bild-, Ton-, Film und Videoaufnahmen auf dem Festivalgelände
- Audio-, Foto- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren und filmen für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Das Mitbringen von professionellen digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven sowie Filmkameras ist jedoch untersagt.
- Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist nicht gestattet.
- Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
- Bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.
- Im Rahmen des Seaside Festival werden durch die Veranstalterin und autorisierte Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht. Mit dem Kauf eines Festival-Tickets erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.
2.1 Lärmemissionen
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Festivaleingängen und an speziellen Standorten auf dem Festivalgelände werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.
- Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
3 Zugang zum Festivalgelände
3.1 Sicherheit
- Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Festivalgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
- Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes des Festival-Tickets) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden AGB kann einen wichtigen Grund darstellen.
- Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.
3.2 Eintritt
- Ein Festival-Ticket muss an den offiziellen Kassen und Bändelumtauschstationen der Veranstalterin in einen Armbändel getauscht werden. Der Armbändel ist persönlich und nicht übertragbar.
- Jede Person, die das Festivalgelände betritt, muss den Armbändel vor Betreten des Festivalgeländes fest verschlossen um das Handgelenk tragen.
- Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Armbändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin und sind ungültig.
- Der Armbändel berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während der auf dem Festival-Ticket genannten Zeitdauer.
- Verlorene Festival-Tickets, Freikarten oder Armbändel werden grundsätzlich nicht ersetzt.
- Personen, die sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festivalgelände aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.
3.3 Rückerstattungsanspruch
- In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Festival-Tickets. Ausgenommen ist die Rückerstattung des Verkaufspreises bei einer Einlassverweigerung aus wichtigem Grund gemäss vorstehender Ziffer 3.1, sofern der Besucher keinen Anlass dazu gegeben hat.
3.4 Weiterverkauf von Festival-Tickets
- Der Erwerb von Festival-Tickets und Freikarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
- Sponsoren, Partner und Dritte sind nicht berechtigt, von der Veranstalterin erhaltene Freikarten zu verkaufen. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die in den Verkauf gelangten Freikarten sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
- Festival-Tickets sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Vorverkaufskanäle zu kaufen.
4 Verkehr / Parking
- Parkieren sowohl auf den Zufahrtsstrassen als auch auf dem Festivalgelände ist strengstens untersagt.
- Nicht auf dem offiziellen Festivalparkplatz und auf den Zufahrtsstrassen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppwagen bestellt ist.
- Es ist ausschliesslich der gekennzeichnete kostenpflichtige Festivalparkplatz zu benützen. Beim Parkieren ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
- Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt.
- Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
- Das Übernachten auf dem Festivalparkplatz ist untersagt.
5 Haftung
- Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper und Vermögensschäden, die Besuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden.
- Die Veranstalterin versichert von Dritten miethalber zur Verfügung gestellte Gegenstände im adäquaten Rahmen. Bestehende Versicherungen sind vorleistungspflichtig, es besteht lediglich ein subsidiärer Versicherungsschutz durch die Veranstalterin.
- Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundgegenstände können während dem Seaside Festival auf dem Festivalgelände am Infopoint abgegeben bzw. abgeholt werden. Nach dem Festival ist das Fundbüro Spiez, Gemeindeverwaltung Abteilung Sicherheit, zuständig (Telefon 033 655 33 48).
6 Gebühren / Verzeigungen
- Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Gebühren, Bussen oder andere Nebenkosten.
7 Aufenthalt auf dem Festivalgelände
- Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist frühestens ab Freitag, 29. August 2025, 12.00 Uhr, bis spätestens am Samstagmorgen, 30. August 2025, 03.00 Uhr, und ab Samstag, 33. August 2025,12.00 Uhr, bis spätestens am Sonntagmorgen, 31. August 2025, 03.00 Uhr, möglich.
- Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten.
- Das Übernachten auf dem gesamten Festivalgelände von Sonntag auf Montag ist für Dritte generell untersagt.
8 Schadenersatz
- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin, ihre gesetzliche oder statutarische Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
- Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
9 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
- Änderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
- Nebenabreden werden keine vorgenommen.
- Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB vor.
- Die AGB gelten als integrierender Bestandteil aller das Seaside Festival betreffenden Verträge.
- Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden AGB wird Bern vereinbart.